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Das 2. Pflegestärkungsgesetz
Das 2. Pflegestärkungsgesetz wurde im Jahr 2015 beschlossen und ist Teil einer umfassenden Pflegereform die mit dem PSG 1 im Jahr 2015 eingeleitet wurde.
In Kraft ist das PSG 2 seit dem 01. Januar 2017
Kernpunkte bilden insbesondere der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die damit verbunden Pflegegrade
Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im 11. Sozialgesetzbuch §14 Absatz 1 wie folgt definiert

Aus dieser Neuauslegung der Pflegebedürftigkeit resultieren folgende Kernelemente:
- Der Mensch und seine Ressourcen stehen nun im Mittelpunkt,das bedeutet, dass die Selbstständigkeit und Fähigkeit den Alltag zu meistern in einem hohen Maße ausschlaggebend sind
- Menschen mit dementiellen Erkrankungen, werden mit den körperlich Pflegebedürftigen gleichgestellt.
- Fähigkeiten und Beeinträchtigungen werden genauer erfasst, somit können benötigte Leistungen noch genauer erfasst werden
- Bestandsschutz für Menschen die bereits Pflegeleistungen erhalten
Überblick über die Pflegegrade
Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung